27.10.2015

Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten „Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“

Die Monopolkommission hat am 6. Oktober 2015 ihr fünftes Sondergutachten Nr. 71 „Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten veröffentlicht. Die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas untersucht, zählt unter anderem zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Monopolkommission.

In dem Gutachten wird die Wettbewerbsentwicklung auf den Energiemärkten analysiert. Dabei werden auch die Förderung erneuerbarer Energien, Alternativen für den Stromnetzausbau, die Anreizregulierung und die Konzessionsvergaben adressiert. Ausführlich geht die Monopolkommission auf Risiken des vom BMWi geplanten Konzeptes „Strommarkt 2.0“ ein und kommt zu dem Schluss, dass der Weg zum Strommarkt 2.0 ein „möglicher, aber mit erheblichen Risiken einhergehender Weg“ ist.

Notwendig für eine wirksame Begrenzung der Kosten der Energiewende sei demnach, dass „bei der Ausgestaltung der Energiewende konsequent auf wettbewerbliche Instrumente gesetzt“ werde.

Die Monopolkommission macht zahlreiche Vorschläge, u. a. zur effizienten Weiterentwicklung des deutschen Marktdesigns im Energiesektor, und weist auch auf positive und kritische Punkte des geplanten Strommarktgesetzes hin. Eine Auswahl der Empfehlungen der Monopolkommission:

·         Flexibilität der Erzeuger und Nachfrage im Strommarkt vermehrt ermöglichen

·         Ausschreibungen für Erneuerbaren-Anlagen technologieneutral ausgestalten

·         Schaffung eines Kapazitätsmarktes falls sich herausstellt, dass der Energy-only-Markt in Gestalt des Strommarktes 2.0 nicht zu einer effizienten Kapazitätsallokation führt; hierbei sollten aus ökonomischen Gründen europäische Lösungen Vorrang vor nationalen Mechanismen haben; eine Koordinierung nationaler Mechanismen sollte auf Grundlage des Beihilferechts erfolgen.

·         Europäische Integration durch Marktgebietserweiterungen und eine Harmonisierung des Handels vorantreiben

·         Emissionshandelssystem EU-ETS als europäisches Instrument zur Treibhausgasreduktion stärken (First-Best-Lösung)

·         Konzentration auf europäische Treibhausgasreduktion als Primärziel

·         Intensive Prüfung von Alternativen zum Netzausbau (z. B. regionale Preiskomponenten)