28.05.2018

Kabinett legt Regierungsentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vor

Am 9. Mai 2018 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MFK) beschlossen (vgl. FIW-Berichte vom 15.12.2017, 27.10.2017). Die Bundesregierung möchte mit diesem Instrument vor allem Verbraucher unterstützen, die gleichartige Schäden erlitten haben. Als Beispiele zählt das BMJV etwa unzulässige Bearbeitungsgebühren von Kreditinstituten auf, unwirksame Preisklauseln von Energie- oder Telekommunikationsanbietern oder Schäden infolge der Produkthaftung. Die Klage kann sich aber auch auf Kartellverstöße, z. B. Preisabsprachen, beziehen. Das Instrument soll gerade bei Masse- und Streuschäden eingesetzt werden, bei denen der erlittene Schaden im Einzelfall gering ist und Schadensersatzansprüche nicht individuell verfolgt werden, weil der Aufwand der Rechtsdurchsetzung aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig hoch sei („rationales Desinteresse").

Laut Koalitionsvertrag soll die MFK bis zum 01.11.2018 in Kraft treten, um zu verhindern, dass bei den VW-Fällen Verjährung eintritt. Mit Erhebung der MFK wird die Verjährung der Ansprüche, die von ihrem Sachverhalt abgedeckt sind, gehemmt. Wird schließlich der Anspruch rechtskräftig festgestellt, können die im Klageregister angemeldeten Verbraucher auf seiner Grundlage ihren Schaden (individuell) gerichtlich geltend machen.

Änderungen könnte es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens v.a. noch bei der Klagebefugnis geben, die nach Ansicht der Wirtschaft eingegrenzt werden sollte, um Missbräuche wie im U.S.-amerikanischen Sammelklagesystem zu vermeiden.

Derzeit sieht die Klagebefugnis folgende Voraussetzungen vor:

Weitere Charakteristika der MFK (nicht abschließend):

  • Feststellungsziele: Zentrale Streitfragen  und Anspruchsvoraussetzungen mit Bedeutung für eine Vielzahl von Verbrauchern werden in einem einzigen Verfahren entschieden.
  • Opt-in-Verfahren: Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche zum Klageregister anmelden, um von den Wirkungen der MFK zu profitieren.