05.08.2015

Finanzminister Schäuble plädiert für unabhängige EU-Wettbewerbsbehörde

Zuerst berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am 29. Juli 2015 darüber, dass der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefordert habe, auf einen Teil ihrer Kompetenzen zu verzichten. Aus seiner Sicht sei es schwierig, ihrer Doppelfunktion, die in Exekutive und ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge liege, gerecht zu werden. Die Zeitung berief sich auf Brüsseler Diplomaten. Demnach solle Schäuble darauf drängen, dass die EU-Kommission einige Kernkompetenzen abgeben solle, u. a. die Rechtsaufsicht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsregeln. Diese Funktionen sollten in politisch unabhängige Institutionen eingebracht werden. Die Wettbewerbsbehörde solle nach dem Vorbild des Bundeskartellamts auf eine unabhängige Behörde ausgegliedert werden.

Nach Angaben aus der Presse habe das Bundesfinanzministerium die Angaben des Zeitungsberichts teilweise zurückgewiesen. Schäuble habe zwar auch über die Rolle der Institutionen gesprochen, von einer „Entmachtung" habe er jedoch nicht gesprochen.

Nach Aussage der F.A.Z will der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem das Thema des Institutionszuschnitts zu einem Schwerpunkt des niederländischen EU-Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2016 machen.

Hintergrund:

Nach eigenem Bekunden ist die Europäische Kommission die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist allein zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um. (Quelle: https://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm)

Die kolportierte Kritik seitens des Bundesfinanzministers entspricht der Meinung der Wirtschaft. Die politische Unabhängigkeit der Exekutive wird vielfach in Frage gestellt, und es werden Forderungen nach mehr Gewaltenteilung - auch innerhalb der Exekutive - laut. In den „Prioritäten der deutschen Wirtschaft 2014-2019" (Herausgeber: BDI/BDA The German Business Representation) heißt es zur Aufsicht über die Wettbewerbsregeln:

Langfristig sollte die Kommission nur als Ermittlungs- und Anklagebehörde fungieren, während die EU-Gerichte Sanktionen verhängen. Mittelfristig könnte durch eine strengere Trennung der Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnis innerhalb der Generaldirektion (GD) Wettbewerb mehr Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung gewährleistet werden.

Quelle: https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/B588085A0F9F3E11C1257DD5004D8EA7/$file/BDA_BDI_factsheets.pdf