01.07.2015
EU-Kommission versendet Auskunftsersuchen im Rahmen der Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel (E-Commerce)
EU
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https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-06/34130737-eu-befragt-e-commerce-firmen-im-rahmen-ihrer-sektoruntersuchung-015.htm |
Im Zuge der am 6. Mai 2015 eingeleiteten kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im Bereich des elektronischen Handels (E-Commerce) in der Europäischen Union wurde nun bekannt, dass die EU-Kommission in der 25. KW erste Fragebögen an Unternehmen in allen 28 Mitgliedstaaten verschickt hat, die bis zum 31. Juli 2015 beantwortet werden müssen. Die Fragebögen sollen umfangreich sein (mehr als 150 Seiten) und sich zunächst nur an Anbieter digitaler Inhalte richten. Weitere Fragebögen an Anbieter von physischen Gütern sollen folgen. Die Fragebögen sind nicht öffentlich zugänglich, und es wurden auch keine weiterführenden Informationen auf der Kommissionswebsite veröffentlicht.
Die Kommission plant für Mitte 2016 die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts zu Konsultationszwecken. Der abschließende Bericht soll im ersten Quartal 2017 vorliegen.
Hintergrund:
Mit der Sektoruntersuchung will die Kommission mögliche Wettbewerbshindernisse auf den europäischen Märkten für den elektronischen Handel ermitteln. Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse sollen nicht nur die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im elektronischen Handel unterstützen, sondern auch verschiedene von der Kommission geplante Rechtsetzungsinitiativen zur Förderung des digitalen Binnenmarkts voranbringen.
Aus Sicht der EU-Kommission besteht der Verdacht, dass der Wettbewerb beim elektronischen Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht gut funktioniert. Es bestünden Anzeichen, dass der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nur langsam zunehme. Es gebe dafür zwar unterschiedliche Gründe, wie Sprachbarrieren, unterschiedliche Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Allerdings gebe es auch Hinweise darauf, dass einige Unternehmen möglicherweise Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel einzuschränken. Hierzu gehörten neben rechtlichen Hindernissen oftmals auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern, durch die Märkte aufgeteilt werden und der Wettbewerb beschränkt werde (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 08.05.2015).