22.09.2016

EU-Kommission veröffentlicht Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung im elektroni-schen Handel – Frist zur Stellungnahme: 18.11.16

EU
EU-Kommission
Sektoruntersuchung
E-Commerce

Bericht: https://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiry_preliminary_report_en.pdf

Factsheet: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2966_de.htm

Die EU-Kommission hat am 15. September 2016 einen Zwischenbericht zu ihrer kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im elektronischen Handel veröffentlicht. Daneben hat sie wesentliche Ergebnisse in einem Factsheet zusammengefasst. Für die Abgabe von Stellungnahmen hat die EU-Kommission eine Frist bis zum 18. November 2016 gesetzt.

Die Sektoruntersuchung war im Mai 2015 eingeleitet worden, um zu prüfen, ob im elektronischen Handel in Europa Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 08.05.15, 01.07.15 und 21.03.16). Die Kommission hat insgesamt 1.800 Händler befragt und ca. 8.000 Vertriebsvereinbarungen geprüft, um Rückschlüsse auf mögliche Wettbewerbshindernisse auf den europäischen Märkten für den elektronischen zu ziehen. Mit der Sektoruntersuchung möchte sie einen Überblick über die herrschenden Markttrends im elektronischen Handel gewinnen, potenzielle Wettbewerbsschranken im Zusammenhang mit dem Wachstum des elektronischen Handels aufzeigen und Aufschluss geben über die Verbreitung bestimmter potenziell wettbewerbsschädigender Geschäftspraktiken und ihrer Ursachen. Im März 2016 hatte die Kommission bereits erste Ergebnisse zum Bereich des Geoblocking veröffentlicht.

Wesentlicher Inhalt des Zwischenberichts:

Der Zwischenbericht bestätigt die wachsende Bedeutung des elektronischen Handels. Im Jahr 2015 habe mehr als die Hälfte aller EU-Bürger Verbrauchsgüter oder Dienstleistungen im Internet bestellt, in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 80 %.

Der Zwischenbericht zeigt zudem bestimmte Geschäftspraktiken auf, die den Wettbewerb im Internet beschränken könnten. Aus Sicht der Kommission sollten Unternehmen ihn zum Anlass nehmen, um ihre Vertriebsverträge zu überprüfen und erforderlichenfalls in Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu bringen. Die Kommission behält sich vor, Einzelprüfungen bestimmter Vertriebsvereinbarungen vorzunehmen.

Beim elektronischen Handel mit Verbrauchsgütern herrsche eine hohe Preistransparenz. 53 % der befragten Einzelhändler verfolgten die Online-Preise von Wettbewerbern, und sieben von zehn nutzten dafür automatische Softwareprogramme. Laut Kommission sei eine Zunahme vertraglicher Verkaufsbeschränkungen in den Vertriebsvereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern festzustellen. Laut Zwischenbericht unterlägen mehr als 40 % der Einzelhändler in der EU einer Preisempfehlung oder einer Preisvorgabe des Herstellers und ca. 20 % der Einzelhändler einer vertraglichen Beschränkung in Bezug auf den Verkauf auf Online-Marktplätzen. Nahezu 10 % der Einzelhändler unterlägen Beschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Preisvergleichsinstrumenten und mehr als 10 % der Einzelhändler hätten angegeben, an Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs gebunden zu sein. Diese Praktiken könnten - so die Kommission - grenzüberschreitende Einkäufe und Online-Einkäufe ganz allgemein erschweren und die Verbraucher daran hindern, eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise im elektronischen Handel zu nutzen.

Beim elektronischen Handel mit digitalen Inhalten spiele die Verfügbarkeit von Urheberrechtslizenzen eine zentrale Rolle. Diese seien äußerst komplex und enthielten häufig Ausschließlichkeitsvereinbarungen. Dies hatte die Kommission auch bereits in ihrem Zwischenbericht zum Geoblocking im März 2016 festgestellt. Über 60 % der von Rechteinhabern übermittelten Lizenzvereinbarungen beschränken sich auf das Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats. Fast 60 % der Anbieter digitaler Inhalte hätten außerdem mit den Rechteinhabern Geoblocking vereinbart. Wenn Geoblocking auf Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertriebsunternehmen zurückgehe, könne dies Wettbewerbsprobleme aufwerfen. Ob solche Vereinbarungen den allerdings Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen, muss jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung beurteilt werden.

Hintergrund:

Auch Sicht der EU-Kommission bestand der Verdacht, dass der Wettbewerb beim elektronischen Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht gut funktioniere. Vestager hatte zuvor bereits beklagt, dass der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nur langsam zunehme. Es gebe dafür zwar unterschiedliche Gründe, wie Sprachbarrieren, unterschiedliche Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten. Allerdings gebe es auch Hinweise darauf, dass einige Unternehmen möglicherweise Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel einzuschränken. Hierzu gehörten neben rechtlichen Hindernissen oftmals auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern, durch die Märkte aufgeteilt werden und der Wettbewerb beschränkt werde. Das Hauptaugenmerk der Sektoruntersuchung soll auf den von Wirtschaftsbeteiligten errichteten Schranken und insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Waren und digitalen Inhalten liegen. Dabei soll ein spezieller Fokus auf dem elektronischen Handel mit Bekleidung, Schuhen, Elektronik sowie digitalen Inhalten stehen, die nach Angaben der Kommission besonders häufig über das Internet vertrieben würden.

Nächste Schritte:

Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung will die Kommission entscheiden, ob sie kartellrechtliche Verfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten wird.