10.05.2021

EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Evaluierung der horizontalen Regelungen (Gruppenfreistellungserklärungen und Leitlinien)

EU
Kommission
Horizontal

Presseerklärung:

Kartellrecht (europa.eu)

Zusammenfassung der Eingaben zu den horizontalen Regelungen (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen):

HBERs_evaluation_SWD_en.pdf (europa.eu)

Zusammenfassung der Positionen der Interessensträger:

HBERs_consultation_summary.pdf (europa.eu)

Zusammenfassung der Positionen der nationalen Wettbewerbsbehörden:

NCA_summary.pdf (europa.eu)

Begleitende Studie im Auftrag der Kommission:

Evaluation support study on the EU competition rules applicable to horizontal cooperation agreements in the HBERs and the Guidelines (europa.eu)

Die EU-Kommission hat am 6. Mai die Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluierung der beiden horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen („Horizontal-GVO“), die Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen bzw. Spezialisierungsvereinbarungen sowie der Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit („Horizontalleitlinien“) vorgestellt (vgl. zur Konsultation auch FIW-Bericht vom 12.11.2019). An der Konsultation haben sich 85 Interessensträger beteiligt. Die Stellungnahmen der nationalen Wettbewerbsbehörden sind gesondert erfasst und deren Eingaben gesondert zusammengefasst worden. Gleichzeitig hat die EU-Kommission die Ergebnisse einer extern beauftragten Studie zu den Evaluierungsergebnissen vorgestellt.

Mit der Evaluierung war vorab die Frage zu klären, ob die beiden Horizontal-GVO auslaufen, verlängert oder überarbeitet werden sollten. Die Kommission kündigte bereits eine nächste Konsultation bis zur Mitte des Jahres im Rahmen einer Folgenabschätzung ein, um Optionen für eine Überarbeitung der Vorschriften zu prüfen. Anfang 2022 soll ein Entwurf der überarbeiteten Vorschriften zur Konsultation gestellt werden.

In der Evaluierung sind insbesondere folgende Ergebnisse zutage getreten:

Auch böten die Horizontal-Leitlinien keine ausreichende Rechtssicherheit für die Selbstprüfung von Vereinbarungen, die unter keine der dort aufgeführten Kategorien fallen (z. B. Vereinbarungen zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen, Datenaustausch, Datenpooling oder die gemeinsame Nutzung von Netzen).