24.09.2015

EU-Kommission veröffentlicht Berichte der Mitgliedstaaten über Beihilfen und Aus-gleichsmaßnahmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)

Mit Berichten der Mitgliedstaaten über deren Einhaltung der Beihilferegelungen auf dem Gebiet der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in den Jahren 2012 bis 2014 sollen Bürger darüber informiert werden, welche Unternehmen staatliche Beihilfe bzw. (freigestellte) Ausgleichszahlungen erhalten haben und unter welchen Voraussetzungen diese gezahlt wurden. Diese Berichte wurden von der EU-Kommission am 10. September 2015 veröffentlicht. Sie sollen zeigen, inwieweit und unter welchen Bedingungen die Anbieter so genannter „öffentlicher Dienste“ (in Deutschland auch oft in nicht differenzierender Weise als Leistungen der „Daseinsvorsorge“ bezeichnet) für ihre Leistungen im genannten Zeitraum kompensiert worden sind.

Hintergrund:

Grundlage der Berichte ist das Maßnahmenpaket der Kommission von Dezember 2011 (vgl. FIW Mitteilung vom 11.01.2012), in dem die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI genau erläutert wird. Demnach müssen Ausgleichsbeträge ab 15 Mio. EUR angemeldet werden. Unter dieser Schwelle gelten DAWI freigestellt (mit Ausnahme der Bereiche Verkehr und Verkehrsinfrastruktur). Sozialdienstleistungen sind seinerzeit unabhängig von der Höhe der erhaltenen Ausgleichsleistung von der Pflicht zur Anmeldung bei der Kommission ebenfalls freigestellt worden. Die Freistellung wurde von Krankenhäusern und sozialem Wohnungsbau auf eine wesentlich größere Bandbreite an Sozialdienstleistungen ausgeweitet, und zwar auf Dienstleistungen, die den sozialen Bedarf im Hinblick auf Gesundheitsdienste und langfristige Betreuung, Kinderbetreuung, den Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, den sozialen Wohnungsbau sowie die Betreuung und soziale Einbindung schwächerer Bevölkerungsgruppen decken. Für den Verkehrsbereich gelten Sonderregeln. Im EU-Rahmen werden für die Prüfung höherer (anmeldepflichtiger) Beihilfeleistungen ausführlichere Angaben und Beispielen aufgeführt. Der Rahmen enthält zudem eine präzisere Methode für die Festsetzung der Höhe der Ausgleichsleistung. Außerdem wurden die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten werden erhöht. Im Übrigen steht es den Mitgliedstaaten größtenteils selbst frei, zu bestimmen, welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind.

Lage in Deutschland:

Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht unter anderem dargestellt, welche Arten von Maßnahmen in Deutschland gefördert wurden, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum dies erfolgte. Die höchsten Ausgleichszahlungen erhielten Krankenhäuser; sie wurden mit über 1 Mrd. € pro Jahr gefördert. In der Regel betrug die Betrauungsdauer zehn Jahre (Ausnahme: Hochschulkliniken: unbefristet). Von diesen Zahlungen werden medizinische Versorgungsleistungen, Notfalldienste sowie damit verbundene Nebenleistungen (Aus-, Fort- und Weiterbildung, Betrieb von Laboren etc.) finanziert. Über Verwendungsnachweise im Rahmen eines geprüften Jahresabschlusses wird kontrolliert, dass keine Überkompensierung vorliegt. 

Den zweithöchsten Betrag machte der soziale Wohnungsbau mit 447,48 Mio. € (2012) bzw. 516,30 Mio. € (2013) aus. Hier wurde beim Bau und der Modernisierung bestehender Wohngebäude vor allem auf Nachhaltigkeit geachtet. Eine Besonderheit liegt darin, dass die Rechtsgrundlagen über die Verpflichtungen der subventionierten Unternehmen gesetzlich oder im jeweiligen Förderbescheid verankert sind. 

Darüber hinaus wurde in Kinderbetreuung, die Versorgung und Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen, Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Förderung des kulturellen Lebens und Eingliederungshilfe für sozial schwache Gruppen und nicht zuletzt in zwei Flughäfen sowie einen Hafen mit allen in Verbindung stehenden Dienstleistungen investiert. Im Jahr 2012 wurden Beihilfen in Höhe von 500.000 Euro (regionaler

Flughafen), 146.250 Euro (Verkehrslandeplatz) bzw. 1.418.032 Euro (Häfen) sowie

im Jahr 2013 in Höhe von 500.000 Euro (regionaler Flughafen), 249.808 Euro (Verkehrslandeplatz) bzw. 1.936.922 Euro (Häfen) gewährt.