16.01.2019
EU-Kommission verlängert Beihilfevorschriften und kündigt umfangreiche Evaluierung im Beihilferecht an
EU
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http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-182_de.htm |
Am 7. Januar 2019 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass sie sieben beihilferechtliche Leitlinien und Verordnungen ohne Änderungen um zwei Jahre, bis Ende 2022, verlängern wird. Mehrere dieser Rechtsinstrumente würden normalerweise Ende 2020 auslaufen. Dies betrifft folgende Regelungen:
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Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
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De-Minimis-Verordnung,
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Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen,
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Leitlinien für Regionalbeihilfen,
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Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen,
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Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen,
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Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI).
Die EU-Kommission möchte durch die Verlängerung der geltenden Instrumente in den entsprechenden Bereichen Rechtssicherheit garantieren und mehr Zeit für eine mögliche künftige Aktualisierung des gesamten Pakets gewinnen, das in den Jahren 2012-2014 im Rahmen der „State Aid Modernisation" eine umfassende Überarbeitung erfahren hatte.
Dagegen werden die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2012 („ETS-Leitlinien") wie vorgesehen Ende 2020 auslaufen. Die Europäische Kommission hatte hierzu am 20. Dezember 2018 eine erste Konsultation für eine Überarbeitung eingeleitet, weitere Konsultationen sollen folgen. Bis zum 3. Quartal 2020 soll eine überarbeitete Fassung der ETS-Leitlinien fertiggestellt werden.
Neben der Verlängerung der o. g. Rechtsvorschriften kündigte die EU-Kommission auch an, in den kommenden Monaten im Einklang mit ihren Leitlinien für bessere Rechtsetzung eine Evaluierung mehrerer Beihilfevorschriften vorzunehmen. Die Evaluierung, die auch mit öffentlichen Konsultationen einhergehen wird, soll zu der Entscheidung beitragen, ob die Beihilfeinstrumente weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten. Die Vorschriften sollen insbesondere in Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Kohärenz untersucht werden. Die Ergebnisse werden in ein Arbeitsdokument einfließen. Zusätzlich zu den verlängerten Regelungen soll sich die Evaluierung noch auf folgenden Rechtsakte beziehen:
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Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI),
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Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften,
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Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen,
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Mitteilung über kurzfristige Exportkredite.