25.06.2020

EU-Kommission plant dritte Erweiterung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens („temporary framework“) infolge des Covid-19-Ausbruchs um Rekapitalisierungsmaßnahmen

EU
Kommission
Wirtschafts- und Finanzkrise
Covid-19
Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_1054

Die Europäische Kommission hat am 12. Juni 2020 eine Konsultation mit den Mitgliedstaaten zu einer dritten Erweiterung des „State Aid Temporary Framework" (Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft in der Coronakrise) eröffnet. Sie schlägt darin eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen - inklusive Start-ups - vor, die bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten waren, die sich jedoch (noch) nicht in einem Insolvenzverfahren befinden. Grundsätzlich sind Unternehmen, die bereits am 31. Dezember 2019 als „Unternehmen in Schwierigkeiten" galten, von Beihilfen im Rahmen des „State Aid Temporary Framework" ausgeschlossen. 

Die Kommission will die Rahmenbedingungen für Rekapitalisierungsbeihilfen derart ausgestalten, dass für private Investoren Anreize gesetzt werden, zur Kapitalerhöhung bei Unternehmen beizutragen.

1. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen liegt nach Ansicht der Kommission eine geringere Beteiligung an grenzüberschreitenden Geschäften vor, weshalb Beihilfen für solche Unternehmen ein geringeres Wettbewerbsverzerrungspotenzial für den EU-Binnenmarkt darstellten. Bereits die geltenden Rahmenbedingungen des „State Aid Temporary Framework" würde eine Unterstützung von Unternehmen erlauben, die am 31. Dezember 2019 weniger als drei Jahre existierten.

Die dritte Erweiterung soll insbesondere innovative Unternehmen, die vielleicht gerade in ihrer stärksten Wachstumsphase nun Verluste machen, aber für die wirtschaftliche Erholung der EU entscheidend sind, unterstützen.

 2. In Fällen, in denen private Investoren zu Kapitalerhöhungen von Unternehmen beitragen, sollen die Bedingungen für Rekapitalisierungsbeihilfen nach dem „State Aid Temporary Framework" angepasst werden. Unternehmen mit bestehender staatlicher Beteiligung sollen ähnlich wie Unternehmen ohne eine solche Beteiligung die Möglichkeit erhalten, sich Kapital zu beschaffen. Es sollen auch Anreize dafür geschaffen werden, Unternehmen Kapital unter erheblicher privater Beteiligung zuzuführen. Hierdurch soll die Notwendigkeit von staatlicher Unterstützung und das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Rekapitalisierungsbeihilfen verringert werden.