16.11.2022

EU-Kommission konsultiert zum Entwurf einer neuen Marktdefinitionsbekanntmachung

EU
Europäische Kommission
Marktdefinition
Bekanntmachung

Der Entwurf ist hier abrufbar: Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes (europa.eu)

 

Die EU-Kommission hat am 8. November 2022 den Entwurf einer überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition veröffentlicht. Die Konsultation geht noch bis zum 13. Januar 2023. Die Kommission konsultierte dazu bereits die Öffentlichkeit in den Jahren 2020 bis 2022 (vgl. dazu FIW-Berichte vom 29.04.20, 05.08.21 und 14.02.22).

Hintergrund: 

Die EU-Wettbewerbsregeln beruhen auf einer gemeinsamen Definition des Marktes, insbesondere des Konzepts des „sachlich relevanten Produktmarkts" und des „geografisch relevanten Markts". Die Kommission hat diese Konzepte in ihrer Bekanntmachung von 1997 definiert, damit der Wettbewerb zwischen Unternehmen besser abgegrenzt werden kann. Der Marktdefinition kommt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts eine besondere Bedeutung zu. Die Bekanntmachung soll vor allem eine Orientierungshilfe dafür bieten, wie die Kommission das Konzept des sachlich und räumlich relevanten Marktes bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts anwendet. 

Insbesondere die fusionskontrollrechtliche Entscheidung im Fall „Siemens/Alstom" (Zeithorizont der Prognose des potenziellen Wettbewerbs) hat Fragen nach der Aktualität der Bekanntmachung provoziert und die Frage nach einer stärkeren Berücksichtigung des globalen Wettbewerbs durch drittstaatliche Akteure in den Fokus einer wettbewerbspolitischen Debatte gerückt. 

In der Bekanntmachung über die Marktdefinition wird erläutert, welche Grundsätze und bewährten Vorgehensweisen die Kommission bei der Anwendung des Konzepts des sachlich und räumlich relevanten Marktes zur Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zugrunde legt. Die Marktdefinition ist dabei ein Instrument zur Ermittlung und Abgrenzung der Grenzen des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Ziel der Definition des sachlich und räumlich relevanten Marktes ist es, die tatsächlichen Wettbewerber zu ermitteln, die in der Lage sind, die geschäftlichen Entscheidungen der beteiligten Unternehmen zu beeinflussen. Unter diesem Gesichtspunkt ermöglicht die Marktdefinition u. a. die Berechnung von Marktanteilen, um aussagekräftige Informationen für die Bewertung der Marktmacht erhalten.

Die EU-Kommission beabsichtigt insbesondere, neue oder zusätzliche Orientierungshilfen zu verschiedenen wichtigen Fragen der Marktabgrenzung zu geben. Sie schlägt in dem Entwurf folgende Änderungen vor:

Nächste Schritte:

Die neue Bekanntmachung über die Marktdefinition soll im dritten Quartal 2023 in Kraft treten.