10.05.2022

EU-Kommission konsultiert zu neuen Textentwürfen in der Fusionskontrolle

EU
Fusionskontrolle
Durchführungsverordnung
Vereinfachtes Verfahren

Alle Konsultationsdokumente hier verfügbar: 2022 merger simplification (europa.eu) 

Am 6. Mai 2022 hat die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine überarbeitete Durchführungsverordnung zur Fusionskontrollverordnung und eine überarbeitete Bekanntmachung über das vereinfachte Verfahren in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Auch die begleitenden Formulare wurden überarbeitet. Die neuen Regeln sollen 2023 verabschiedet werden. Die Konsultationsfriste läuft bis zum 3. Juni 2022. 

Ziel der zuvor angekündigten Überarbeitung soll sein, die Fusionskontrolle in Fällen, die keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen und nach dem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, zu straffen und die Ressourcen auf die komplexesten und wichtigsten Fälle zu konzentrieren. Daneben soll es auch Erleichterungen für das reguläre Verfahren geben. Bei den überarbeiteten Dokumenten handelt es sich im Einzelnen um die Entwürfe für die Durchführungsverordnung, für das Formular CO, für das Vereinfachtes Formular CO, für das Formular RM, für das Formular RS, für die Bekanntmachung über das vereinfachte Verfahren und für eine Mitteilung zur Übermittlung von Unterlagen in Fusionskontrollverfahren. 

Vorgeschlagene Änderungen 

Gemäß dem begleitendem Vermerk zur Durchführungsverordnung und zur Bekanntmachung über das vereinfachte Verfahren zielen die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere auf Folgendes ab: 

Die Kommission schlägt zwei neue Kategorien von Zusammenschlüssen vor, die für ein vereinfachtes Verfahren infrage kommen können, wenn vertikale Beziehungen bestehen. Es sollen zudem Flexibilitätsklauseln (für bestimmte horizontale Überschneidungen, Gemeinschaftsunternehmen und vertikale Beziehungen) aufgenommen werden, nach denen die Kommission Zusammenschlüsse nach dem vereinfachten Verfahren behandeln kann. 

Das neue Formular beinhaltet überwiegend Multiple-Choice-Fragen sowie Tabellen. Dadurch soll die Anmeldung von Zusammenschlüssen beschleunigt und der damit verbundene Aufwand vermindert werden.