02.08.2024

EU-Kommission konsultiert zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch

EU
Missbrauchskontrolle
Marktbeherrschung
Behinderungsmissbrauch
Leitlinien

PM und Konsultationsdokument zum Herunterladen am Ende (in verschiedenen Sprachen): 2024 article 102 guidelines - European Commission (europa.eu) mit dem Kon 

Die EU-Kommission hat am 1. August 2024 den Entwurf von Leitlinien zu Art. 102 AEUV über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderungsmissbrauch veröffentlicht. Sie bittet dazu um Rückmeldungen bis zum 31. Oktober 2024. Die Kommission plant derzeit, die Leitlinien im Laufe des Jahres 2025 fertigzustellen. Nach Verabschiedung der neuen Leitlinien soll die 2008 veröffentlichte Mitteilung zu den Durchsetzungsprioritäten zurückgezogen werden. 

Die Kommission will mit den Leitlinien künftig mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den allgemeinen Prüfungsrahmen für Fälle von Behinderungsmissbrauch durch Unternehmen in marktbeherrschender Stellung schaffen. Sie sollen die Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung erhöhen und die Rechtsprechung der EU-Gerichte sowie die umfangreichen Erfahrungen der Kommission bei der Durchsetzung von Artikel 102 AEUV widerspiegeln. 

Hintergrund: 

Bislang gibt es keine Leitlinien zur näheren Erläuterung des Anwendungsbereichs von Art. 102 AEUV. Die Kommission hatte lediglich 2008 ihre Durchsetzungsprioritäten in diesem Bereich in Form einer Mitteilung veröffentlicht und im März 2023 aktualisiert. Der Leitlinienentwurf enthält insbesondere Orientierungshilfen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem