10.09.2020

EU-Kommission konsultiert zu den Breitband-Leitlinien (Beihilfenrecht)

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Breitbandausbau

Konsultationsfragebögen: https://ec.europa.eu/competition/consultations/2020_broadband/index_en.html 

Öffentliche Konsultation:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12398-Evaluation-of-State-Aid-rules-for-broadband-infrastructure-deployment 

Gezielte Konsultation (voraussichtlich ab 21.09.2020 auch in deutscher Sprache):

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/TargetedPublicConsultationBBGLs 

Die EU-Kommission hat am 8. September 2020 jeweils eine öffentliche und eine gezielte Konsultation zu den beihilferechtlichen Leitlinien im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau eingeleitet. Die Konsultationen laufen beide bis zum 5. Januar 2021. Die gezielte Konsultation richtet sich insbesondere an Teilnehmer mit praktischer Erfahrung und Expertise zur Breitband-Infrastruktur. 

Zuvor hatte die EU-Kommission bereits zu ihrer im Juni veröffentlichten „Roadmap“ die Öffentlichkeit befragt. Die Breitbandausbau-Beihilfe-Leitlinien sollen dahingehend evaluiert werden, ob sie erwartungsgemäß wirken, technologische Entwicklungen einbeziehen und ausreichen, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Die Breitband-Leitlinien sollen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und ihren EU-Mehrwert zur Erreichung der strategischen Ziele der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020) 67 final) überprüft werden.  

Hintergrund: 

Die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Breitbandsektor sollen den Ausbau wettbewerbsorientierter Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze fördern. Die Fördermittel sollen in die Gebiete fließen, in denen sie am dringendsten benötigt werden (vor allem ländliche und abgelegene Regionen), und private Investitionen dürfen nicht verdrängt werden. In den Breitbandleitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Mittel im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften für die Breitbanderschließung bereitgestellt werden können. Gerade wenn der Markt keine hinreichende Breitbandabdeckung gewährleistet oder die Zugangsbedingungen nicht angemessen sind, können Beihilfen ein Instrument sein, um das Marktversagen zu beheben, dass einzelne Marktinvestoren keine Investitionen tätigen. Wenn der einzelne Mitgliedstaat staatliche Mittel einsetzt und das finanzierte Netz kommerziellen Interessen dient, liegt regelmäßig eine Beihilfe vor, sofern die staatlichen Vergünstigungen direkt den Netzinvestoren zugutekommen und sie selektiv wirken. Mitunter können Investitionen im Breitbandsektor - je nach dem Charakter als Fördergebiet - auch als Beihilfen für Erstinvestitionen im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien angesehen werden. 

Die Vorschriften wurden zuletzt im Jahr 2013 geändert und können hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013XC0126(01)&from=DE