13.10.2016

EU-Kommission konsultiert erneut zur Fusionskontrollverordnung

EU
Kommission
Fusionskontrolle

Die EU-Kommission hat am 7. Oktober 2016 eine öffentliche Konsultation zu bestimmten Aspekten der EU-Fusionskontrolle eingeleitet, die bis zum 13. Januar 2017 reicht. Im Fokus stehen dabei die Aufgreifschwellen sowie die Verweisungsregeln der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO).

Die Kommission hatte bereits 2013 und 2014 Konsultationen zu möglichen Änderungen in der Fusionskontrollverordnung durchgeführt und im Juli 2014 ein entsprechendes Weißbuch veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Berichte vom 26.06.2013 und 17.07.2014). Die in dem Weißbuch noch avisierte Kontrolle des Erwerbs nichtkontrollierender Minderheitsbeteiligungen, wird in der aktuellen Konsultation nicht mehr aufgegriffen. Wettbewerbskommissarin Vestager hatte sich bereits mehrfach kritisch gegenüber diesen Überlegungen ihres Amtsvorgängers geäußert.

Wesentlicher Inhalt der Konsultation

Die Kommission bittet um Erfahrungen mit dem 2013 reformierten vereinfachten Verfahren für Übernahmen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben. Die Kommission denkt hier über weitere Verfahrensänderungen nach. Möglichkeiten beinhalten den kompletten Ausschluss bestimmter Zusammenschlüsse von der EU-Fusionskontrolle sowie verringerte Informationspflichten im vereinfachten Verfahren. Auch könnte überlegt werden, ein System der Selbstbeurteilung für bestimmte Zusammenschlüsse einzuführen.

Die Kommission möchte wissen, ob die bestehenden Umsatzschwellenwerte durch alternative Aufgreifkriterien wie den Transaktionswert einer Übernahme ergänzt werden sollten, um Übernahmen von Unternehmen, die zwar noch keinen nennenswerten Umsatz erzielen, jedoch über ein im hohen Preis zum Ausdruck kommendes Marktpotenzial verfügen und sich auf den EU-Binnenmarkt oder wesentliche Teile davon auswirken könnten, durch die Kommission prüfen zu lassen.

Die Verweisungsregelungen waren bereits ein wesentlicher Bestandteil des Weißbuchs von 2014. Diese Vorschläge werden in der Konsultation wiederholt. Das Weißbuch sah zum einen Vereinfachungen bei Verweisungen von Fällen von den Mitgliedstaaten zur Kommission vor der Anmeldung vor (Artikel 4 Absatz 5 FKVO). Das bisherige zweistufige Verfahren, bestehend aus einem begründeten Antrag und einer anschließenden Anmeldung, sollte abgeschafft werden, stattdessen sollte die Möglichkeit der direkten Anmeldung bei der Kommission verbunden mit einem Vetorecht der betroffenen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Zum anderen sollte es auch bei Verweisungen nach der Anmeldung nach Artikel 22 FKVO Veränderungen geben, die jetzt erneut zur Diskussion stehen.

Darüber hinaus werden - wie seinerzeit im Weißbuch - weitere technische Aspekte, wie die Methodologie zur Berechnung des Umsatzes von Joint Ventures oder eine größere Flexibilität hinsichtlich der Untersuchungsfristen in Phase II-Fällen, angesprochen.