29.10.2021

EU-Kommission konsultiert erneut zur Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

EU
Kommission
Beihilfenrecht
AGVO

 

Konsultationsdokument:

C_2021433DE.01000101.xml (europa.eu)/ consultation_document_de.pdf (europa.eu)

Nähere Erläuterungen sind hier abrufbar: 2021 gber (europa.eu)

Die EU-Kommission führt vom 6. Oktober bis zum 8. Dezember 2021 eine Konsultation zur Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Beihilferecht durch (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 15.03.2021). Zu diesem Zweck hat sie in einem Entwurf Änderungen zur AGVO vorgeschlagen sowie ein erläuterndes Arbeitspapier veröffentlicht. Nationale Fördermaßnahmen, die die Voraussetzungen der AGVO erfüllen, müssen nicht mehr durch die Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden.

Wesentlicher Inhalt des Vorschlags

Die Kommission schlägt eine Reihe gezielter Änderungen der AGVO vor, um insbesondere der laufenden Überarbeitung der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen, der Risikofinanzierungsleitlinien, des Unionsrahmens für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen sowie der bereits abgeschlossenen Überarbeitung der Regionalbeihilfeleitlinien Rechnung zu tragen. Die Änderungen sollen öffentliche Finanzierungen fördern, die zur Verwirklichung der derzeitigen EU-Prioritäten - insbesondere des Green Deals sowie der Industrie- und der Digitalstrategie - beitragen. Die vorgesehenen Freistellungen greifen dabei nur, sofern die Beihilfemaßnahme sämtliche in der AGVO aufgeführten Kriterien, insbesondere die vorgesehenen Schwellenwerte, erfüllt.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören folgende Aspekte: 

1.      Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen

2.      Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen

3.      Regionalbeihilfen

4.      Risikofinanzierungsbeihilfen 

Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.