11.06.2021

EU-Kommission konsultiert erneut zu den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien

EU
Kommission
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL/CEEAG)
Green Deal

 

Leitlinienentwurf: CEEAG_Draft_communication_EN.pdf (europa.eu)

Anhänge zum Entwurf: CEEAG_Annexes_Draft_EN.pdf (europa.eu)

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (europa.eu)

Bericht der Kommission zu den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation: State aid for environmental protection and energy – revised guidelines (europa.eu) (unten auf der Seite als Download verfügbar) 

Um Anschluss an die in 2020 durchgeführte Roadmap-Konsultation und die Anfang 2021 beendete öffentliche Konsultation mittels Fragebogen zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL/ EEAG) hat die EU-Kommission nun am 7. Juni 2021 eine gezielte öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung eingeleitet. Die Leitlinien wurden in Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen umbenannt. Die Konsultation läuft (verkürzt) bis zum 2. August 2021. 

 Hintergrund und Ziel der Konsultation:  

Die beiden Hauptgründe für die Überarbeitung sind laut Kommission eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Leitlinien auf neue Bereiche und alle Technologien, die den Green Deal umsetzen können, sowie eine Flexibilisierung der Kompatibilitätsregeln. Im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften hatte sich ergeben, dass die geltenden Vorschriften gut funktionieren, insgesamt zweckmäßig und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU sind. Gleichzeitig werden übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt begrenzt. Die Evaluierung zeigte jedoch auch, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich sein könnten. 

Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften sollte der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollten die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor: 

Nächste Schritte:

Der Entwurf der CEEAG wird kurz vor Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. Die neuen Leitlinien sollen Ende 2021 von der Europäischen Kommission angenommen werden.