20.04.2015
EU-Kommission eröffnet förmliches Verfahren gegen Google in Sachen Preisvergleichsdienste und ermittelt zu Android
EU
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https://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4780_de.htm
Factsheet Preisvergleichsdienste: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4781_de.htm
Factsheet Android: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4782_de.htm
Ein Webstream mit dem Pressebriefing der Wettbewerbskommissarin: https://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I101317
Auszüge des Webstreams: https://ec.europa.eu/avservices/focus/index.cfm?sitelang=en&focusid=564
Am 15. April 2015 hat die Europäische Kommission nun schließlich in Sachen Preisvergleichsdienste ein förmliches Verfahren gegen Google eröffnet. Außerdem hat sie eine neue Ermittlung zu Android eingeleitet.
Preisvergleichsdienste:
Vorgeworfen wird Google, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Die Kommission geht von Marktanteilen Googles in Höhe von 90 Prozent % (jedenfalls in den meisten EWR-Ländern) bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste aus. Mit solchen Preisvergleichsdiensten können Verbraucher auf Websites für Online-Shopping nach Produkten suchen und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. Google bietet diese Dienste seit 2002 an. Die Kommission hat vor allem Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Das würde den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten schaden und Innovationen bremsen.
Mit der Verfahrenseröffnung geht ein nun bereits über vier Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren in eine neue förmliche Phase über. Die bisher von Google angebotenen Verpflichtungszusagen sind weder vom vorigen Wettbewerbskommissar Almunia noch von Wettbewerbskommissarin Vestager als ausreichend angesehen worden.
Im Ermittlungsverfahren hatte die Kommission vier Bedenken dargelegt. Die aktuellen Beschwerdepunkte betreffen dabei nur das erste dieser Bedenken. Die anderen Bedenken werden weiter von der Kommission untersucht. Bei diesen geht es um Folgende: Kopieren von Webinhalten konkurrierender Unternehmen, Exklusivwerbung und übermäßige Beschränkungen für werbende Unternehmen. Die Übermittlung der Mitteilung der Beschwerdepunkte zum Preisvergleichsdienst greift dem Ergebnis der Untersuchung der Kommission in Bezug auf die übrigen drei Bedenken nicht vor.
Mitgeteilter Inhalt der Beschwerdepunkte (Preisvergleichsdienste):
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte legt die Kommission nach eigenem Bekunden dar, dass es sich bei den Märkten für allgemeine Suchdienste und Preisvergleichsdienste um zwei getrennte Märkte handelt. Bei den Preisvergleichsdiensten konkurriere Google mit einer Reihe von anderen Anbietern. In den Beschwerdepunkten sollen folgende vorläufige Feststellungen getroffen worden sein:
- Google platziert seinen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008.
- Google wendet das Sanktionssystem, das es auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf seinen eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen.
- Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, kam nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung und entwickelte sich schlecht.
- Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche" und „Google Shopping" höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste.
- Das Verhalten von Google hat negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Die Nutzer bekommen bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Preisvergleichsergebnisse zu sehen, und die Konkurrenten haben nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wissen, dass ihr Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein wird als der Dienst von Google.
Die Kommission ist (vorläufig) der Ansicht, dass Google die Preisvergleichsdienste seiner Konkurrenten genauso behandeln sollte wie seinen eigenen. Dies würde weder die von Google angewandten Algorithmen noch die Gestaltung seiner Suchergebnisseiten beeinflussen. Wenn Google auf die Anfrage eines Nutzers Preisvergleichsdienste anzeigt, müsste jedoch der für ihn „relevanteste Dienst" auf den Suchergebnisseiten von Google angezeigt werden.
Android:
Daneben hat die Kommission eine förmliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems für mobile Geräte Android eingeleitet, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft. Dabei geht es um die Frage, ob Google wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat. Im Fokus der Untersuchung wird die Frage stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.
Die Kommission wird voraussichtlich bei ihrer Untersuchung - nach eigenem Bekunden - folgenden Aspekten nachgehen:
- ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es von Smartphone- und Tabletherstellern verlangt oder ihnen einen Anreiz geboten hat, ausschließlich googleeigene Anwendungen oder Dienste vorzuinstallieren;
- ob Google Smartphone- und Tablethersteller, die Google-Anwendungen und -Dienste auf einigen ihrer Android-Geräte installieren wollen, an der Entwicklung und dem Vertrieb veränderter und potenziell konkurrierender Versionen von Android (sogenannte „Android-Forks") auf anderen Geräten gehindert und damit illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme und mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat;
- ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es eine Kopplung oder Bündelung bestimmter auf Android-Geräten vertriebener Google-Anwendungen und -Dienste mit anderen Anwendungen, Diensten und/oder Anwendungsprogrammierschnittstellen von Google vorgenommen hat.