20.04.2015

EU-Kommission eröffnet förmliches Verfahren gegen Google in Sachen Preisvergleichsdienste und ermittelt zu Android

EU
Kommission
Kartellverfahren
Internetökonomie
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

https://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4780_de.htm

Factsheet Preisvergleichsdienste: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4781_de.htm

Factsheet Android: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4782_de.htm

Ein Webstream mit dem Pressebriefing der Wettbewerbskommissarin: https://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I101317

Auszüge des Webstreams: https://ec.europa.eu/avservices/focus/index.cfm?sitelang=en&focusid=564

Am 15. April 2015 hat die Europäische Kommission nun schließlich in Sachen Preisvergleichsdienste ein förmliches Verfahren gegen Google eröffnet. Außerdem hat sie eine neue Ermittlung zu Android eingeleitet.

Preisvergleichsdienste:

Vorgeworfen wird Google, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Die Kommission geht von Marktanteilen Googles in Höhe von 90 Prozent % (jedenfalls in den meisten EWR-Ländern) bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste aus. Mit solchen Preisvergleichsdiensten können Verbraucher auf Websites für Online-Shopping nach Produkten suchen und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. Google bietet diese Dienste seit 2002 an. Die Kommission hat vor allem Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Das würde den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten schaden und Innovationen bremsen.

Mit der Verfahrenseröffnung geht ein nun bereits über vier Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren in eine neue förmliche Phase über. Die bisher von Google angebotenen Verpflichtungszusagen sind weder vom vorigen Wettbewerbskommissar Almunia noch von Wettbewerbskommissarin Vestager als ausreichend angesehen worden.

Im Ermittlungsverfahren hatte die Kommission vier Bedenken dargelegt. Die aktuellen Beschwerdepunkte betreffen dabei nur das erste dieser Bedenken. Die anderen Bedenken werden weiter von der Kommission untersucht. Bei diesen geht es um Folgende: Kopieren von Webinhalten konkurrierender Unternehmen, Exklusivwerbung und übermäßige Beschränkungen für werbende Unternehmen. Die Übermittlung der Mitteilung der Beschwerdepunkte zum Preisvergleichsdienst greift dem Ergebnis der Untersuchung der Kommission in Bezug auf die übrigen drei Bedenken nicht vor.

Mitgeteilter Inhalt der Beschwerdepunkte (Preisvergleichsdienste):

In der Mitteilung der Beschwerdepunkte legt die Kommission nach eigenem Bekunden dar, dass es sich bei den Märkten für allgemeine Suchdienste und Preisvergleichsdienste um zwei getrennte Märkte handelt. Bei den Preisvergleichsdiensten konkurriere Google mit einer Reihe von anderen Anbietern. In den Beschwerdepunkten sollen folgende vorläufige Feststellungen getroffen worden sein:

Die Kommission ist (vorläufig) der Ansicht, dass Google die Preisvergleichsdienste seiner Konkurrenten genauso behandeln sollte wie seinen eigenen. Dies würde weder die von Google angewandten Algorithmen noch die Gestaltung seiner Suchergebnisseiten beeinflussen. Wenn Google auf die Anfrage eines Nutzers Preisvergleichsdienste anzeigt, müsste jedoch der für ihn „relevanteste Dienst" auf den Suchergebnisseiten von Google angezeigt werden.

Android:

Daneben hat die Kommission eine förmliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems für mobile Geräte Android eingeleitet, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft. Dabei geht es um die Frage, ob Google wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat. Im Fokus der Untersuchung wird die Frage stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.

Die Kommission wird voraussichtlich bei ihrer Untersuchung - nach eigenem Bekunden - folgenden Aspekten nachgehen:

  1. ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es von Smartphone- und Tabletherstellern verlangt oder ihnen einen Anreiz geboten hat, ausschließlich googleeigene Anwendungen oder Dienste vorzuinstallieren;
  2. ob Google Smartphone- und Tablethersteller, die Google-Anwendungen und -Dienste auf einigen ihrer Android-Geräte installieren wollen, an der Entwicklung und dem Vertrieb veränderter und potenziell konkurrierender Versionen von Android (sogenannte „Android-Forks") auf anderen Geräten gehindert und damit illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme und mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat;
  3. ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es eine Kopplung oder Bündelung bestimmter auf Android-Geräten vertriebener Google-Anwendungen und -Dienste mit anderen Anwendungen, Diensten und/oder Anwendungsprogrammierschnittstellen von Google vorgenommen hat.