10.05.2021

EU-Kommission aktualisiert ihre Industriestrategie von 2020

EU
Industriestrategie
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik

Pressemitteilung:

Aktualisierung der Industriestrategie von 2020 (europa.eu)

Mitteilung: communication-industrial-strategy-update-2020_en.pdf (europa.eu)

Am 5. Mai 2021 hat die EU-Kommission ihre im letzten Jahr veröffentlichte Industriestrategie aktualisiert und die Mitteilung „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen vorgelegt. Die Mitteilung wird von drei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen begleitet: 1. dem jährlichen Binnenmarktbericht 2021 mit einer Analyse der aktuellen Lage der europäischen Wirtschaft auf der Grundlage einer Bewertung von 14 industriellen Ökosystemen, 2. einer Bewertung der bei der Umsetzung des Industriepakets von 2020 erzielten Fortschritte und einer Reihe von zentralen Leistungsindikatoren zur Überwachung der weiteren Fortschritte, ferner einer Analyse der strategischen Abhängigkeiten und Kapazitäten Europas mit einer eingehenden Überprüfung in einer Reihe strategischer Bereiche sowie 3. einem Papier über wettbewerbsfähigen und sauberen europäischen Stahl, in dem die Herausforderungen für die Industrie und das verfügbare EU-Instrumentarium untersucht werden.

Im letzten Jahr im März hatte die EU-Kommission ihre Mitteilung „Eine neue Industriestrategie für Europa“ veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Bericht vom 16. März 2020). Mit dieser Strategie wollte sie die europäische Industrie beim Übergang zu Klimaneutralität und Digitalisierung umfassend unterstützen und dazu beitragen, Europas führende Rolle im Industriesektor beizubehalten. Die Erhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EU und weltweit wurde dort als eine Schlüsselpriorität genannt. Der Vorschlag von 2020 enthielt einige neue Ansätze für die europäische Industriepolitik. Überprüft werden sollten die EU-Wettbewerbsvorschriften, insbesondere die Vorschriften im Bereich der Fusionskontrolle und der Eignungsprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen und die Auswirkungen ausländischer Subventionen im EU-Binnenmarkt.

In der aktualisierten Mitteilung wird auf die Bedeutung des Wettbewerbsrechts wie folgt eingegangen (aus dem Englischen übersetzt):

S. 10:

Die EU-Wettbewerbspolitik spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen und ist eine der größten Trümpfe, wenn es darum geht, einen Binnenmarkt zu gewährleisten, der Unternehmen dabei unterstützt, innovativ zu sein und zu wachsen. Der Erhalt des Wettbewerbs im Binnenmarkt trägt zur Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auf den globalen Märkten bei. Die Kommission wird auch weiterhin die Anwendung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen (verlängert bis Ende 2021) und die Umsetzung der COVID-19-bezogenen Beihilfemaßnahmen überwachen, wobei sie sie schrittweise auslaufen lassen wird, wenn es die Situation erlaubt. 

S. 12:

Die EU-Wettbewerbspolitik und -durchsetzung kann eine wichtige Rolle bei der Bewältigung möglicher Risiken im Zusammenhang mit internen Abhängigkeiten spielen, indem sie sicherstellt, dass die Märkte offen und bestreitbar bleiben. 

S.14:

Die Kommission wird weiterhin die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Bündelung öffentlicher Ressourcen über Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in Bereichen unterstützen, in denen der Markt allein nicht zu bahnbrechenden Innovationen führen kann, wie dies in den Bereichen Batterien und Mikroelektronik der Fall war. Mitgliedsstaaten und Unternehmen haben gemeinsam Interesse bekundet, sich an

weiteren IPCEI zu beteiligen, wie Cloud der nächsten Generation, Wasserstoff, kohlenstoffarme Industrie, Pharmazeutika und zu hochmodernen Halbleitern. Die Kommission wird diese Projektpläne aufmerksam prüfen und, sofern die Kriterien erfüllt sind, weiter begleiten. In geeigneten Fällen, wie z.B. bei Batterien, können Industrieallianzen helfen, solche IPCEI voruibereiten. 

S. 15:

Die europäischen Unternehmen müssen weltweit und im Binnenmarkt von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren. Die Wettbewerbs- und Handelspolitik der EU muss sich weiterhin gegen unfaire Praktiken durchsetzen und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zur Lösung globaler gemeinsamer Probleme fördern. (…)Die Kommission schlägt ein Rechtsinstrument vor, um gegen die potenziell wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im Binnenmarkt vorzugehen. Es wird sicherstellen, dass potenziell wettbewerbsverzerrende Subventionen, die ausländische Regierungen Unternehmen gewähren, welche beabsichtigen, ein EU-Unternehmen zu erwerben oder sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, nicht länger unkontrolliert bleiben. Die Kommission wird weiterhin mit unseren Handelspartnern über wettbewerbsverzerrende Industriesubventionen sprechen. 

(Schlüsselaktion: Verabschiedung eines Vorschlags zur Beseitigung der potenziell wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen von ausländischen Subventionen im Binnenmarkt). 

S. 17/18:

Die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln, insbesondere der Regeln für staatliche Beihilfen, wird sicherstellen, dass öffentliche Mittel die Sanierung nicht ersetzen, sondern zusätzliche private Investitionen auslösen. Außerdem führt die Kommission eine umfassende Überprüfung der EU-Wettbewerbsregeln durch, um sicherzustellen, dass sie geeignet sind, den grünen und digitalen Wandel zum Nutzen der Europäer zu unterstützen, während sich die globale Wettbewerbslandschaft ebenfalls grundlegend verändert.

 

Die Überarbeitung der Umwelt- und Energiebeihilfen werden die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse zu unterstützen und umweltfreundlichere Technologien einzuführen, im Zusammenhang mit dem Green Deal und der neuen Industriestrategie. Die Regeln für staatliche Beihilfen für IKT-Innovationen tragen dazu bei, grenzüberschreitende Investitionen in bahnbrechende Innovationen zu katalysieren, bei denen der Markt allein das Risiko nicht tragen würde, wenn die positiven Auswirkungen der Behebung eines eindeutigen Marktversagens das Risiko einer Marktverzerrung im Binnenmarkt überwiegen. (…)

 

Im Folgenden geht die EU-Kommission noch kurz auf den Überarbeitungsbedarf der IPCEI-Mitteilung ein und erwähnt die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung und die Breitband-Leitlinien. Sie erläutert auch kurz den Überarbeitungsbedarf bei den horizontalen Regeln (Horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien) und den vertikalen Regelungen (Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung und Leitlinien), welche an die Marktgegebenheiten angepasst und den Entwicklungen wie der Digitalisierung und dem grünen Wandel Rechnung tragen müssen. Schließlich erwähnt die Mitteilung noch die Bekanntmachung über die Marktdefinition, die derzeit überarbeitet wird und Entwicklungen wie der Digitalisierung und Globalisierung Rechnung tragen soll.