10.12.2020

EU-Beihilfenrecht: EU konsultiert zur Mitteilung zu „Important Projects of Common European Interest (IPCEI)“ durch Folgenabschätzung in der Anfangsphase

EU
Kommission
Beihilfenrecht
Mitteilung
Important Projects of Common European Interest (IPCEI)

Dokument zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=PI_COM:Ares(2020)7015749&rid=10

Die EU-Kommission hat am 23. November 2020 im Zuge der geplanten Überarbeitung der Mitteilung zu „Wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)" eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht. Die aktuelle IPCEI-Mitteilung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Die EU-Kommission plant, die IPCEI-Mitteilung im Rahmen von Anpassungen zu vereinfachen und zu präzisieren. In der IPCEI-Mitteilung sind die Kriterien festgelegt, unter denen Beihilfen zur Verwirklichung von IPCEI im Rahmen von Art. 107 Abs. 3 lit. b AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Die Überarbeitung der IPCEI-Mitteilung ist bis Ende 2021 geplant und soll stärker auf die Ziele der EU-Kommission, wie sie im „Green Deal" oder der Digitalstrategie der EU-Kommission zum Ausdruck kommen, sowie Initiativen zu deren Erreichung ausgerichtet werden. Zugleich erfolgt die Überarbeitung auf Grundlage des „Fitness Check" zum Beihilferecht, der 2019 von der EU-Kommission durchgeführt wurde. 

In der veröffentlichten Folgenabschätzung in der Anfangsphase, zu der bis zum 21. Dezember 2020 seitens der Interessensträger Stellung bezogen werden kann, vertritt die EU-Kommission die Ansicht, dass die IPCEI-Mitteilung grundsätzlich praktikabel sei und ein effektives Mittel zur Verwirklichung von IPCEI darstelle. Die Überarbeitung soll neben der Klarstellung einzelner Aspekte unter zusätzlichen Hilfestellungen auch die Partizipation von KMU in IPCEI, in Übereinstimmung mit der EU-Industrie-Strategie und der EU-KMU-Strategie, verbessern. Da geringere Beihilfen, insbesondere an KMU, weniger geeignet seien, den Wettbewerb zu verzerren, erwägt die EU-Kommission eine explizite Verhältnismäßigkeitsbewertung einzuführen. Zur Förderung der Partizipation von KMU in IPCEI wird auch erwogen, Anreize für große Unternehmen zu schaffen, mit KMU in den einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaften einzugehen. Darüber hinaus soll der „europäische Charakter" von IPCEI durch Offenheit und in Übereinstimmung mit den politischen Zielen der EU gestärkt werden. Hierzu soll ein transparenter und ganzheitlicher Planungsprozess für IPCEI gewährleistet werden. Dies soll auch eine tatsächliche Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten umfassen, ihr Beteiligungsinteresse frühzeitig anzuzeigen.

Als weitere Schritte plant die EU-Kommission, einen Entwurf für eine überarbeitete IPCEI-Mitteilung zu veröffentlichen und zur Konsultation zu stellen.