16.09.2021

EP: Berichterstatter für den Verordnungsvorschlag über drittstaatliche Subventionen benannt

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Christophe HANSEN - MEP | EPP Group in the European

Auf Twitter hat der Abgeordnete des Europaparlaments Christophe Hansen am 1. September 2021 mitgeteilt, dass er für den Verordnungsentwurf über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidy Instrument) als Berichterstatter für den EP-Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) benannt worden ist. 

Zur Person des Berichterstatters: 

Hansen gehört der EVP an und ist seit September 2018 ist Hansen Mitglied des Europäischen Parlaments und arbeitet in den Ausschüssen für internationalen Handel sowie für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit. Er hat einen Master-Abschluss in Geowissenschaften, Umweltwissenschaften und Risikomanagement an der Universität Louis Pasteur in Straßburg. Zwischen 2007 und 2014 beriet Hansen die ehemalige Europaabgeordnete Astrid Lulling. 2014 trat er in die Ständige Vertretung Luxemburgs bei der EU ein. 2016 wechselte er zur luxemburgischen Handelskammer, wo er das Büro für europäische Angelegenheiten in Brüssel aufbaute, das er bis September 2018 leitete. 

Hintergrund: 

Die europäischen Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften sowie die Regeln für öffentliche Auftragsvergaben spielen eine entscheidende Rolle, um faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Allerdings ist keines dieser Instrumente auf drittstaatliche Subventionen anwendbar, die den Begünstigten beim Erwerb europäischer Unternehmen, bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder bei sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der EU einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen. Diese Regelungslücke möchte die Europäische Kommission nun schließen. Hierzu hat sie Anfang Mai 2021 einen Verordnungsentwurf über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidy Instrument) vorgelegt, mit dem sie eine adäquate Kontrolle von Drittstaatssubventionen, die sich im EU-Binnenmarkt wettbewerbsverzerrend auswirken, einführen will (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 12.05.21, 27.05.21 und 25.06.21). Nach dem Verordnungsentwurf wird die Europäische Kommission befugt sein, mit Hilfe eines allgemeinen Marktuntersuchungsinstruments und zweier Instrumente für die Prüfung von Zusammenschlüssen und von Angeboten in öffentlichen Vergabeverfahren finanzielle Zuwendungen von Behörden aus Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu untersuchen. Der Verordnungsvorschlag wird derzeit im Rat und EP diskutiert.