19.01.2021

Bundestag verabschiedet 10. GWB-Novelle in 2. und 3. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 13.11.2020: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925868.pdf

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Januar 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)“ in zweiter und dritter Lesung beschlossen (vgl. zur 1. Lesung auch FIW-Bericht vom 10.12.20). Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD, der FDP und der Linken in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen (vgl. zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss auch FIW-Bericht vom 18.11.20). Der Bundestag beschloss zudem gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen eine Entschließung zu dem Gesetz (Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Ausschussdrucksache 19(9)905 vom 15.12.2020). Entschieden wurde auch über einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 19(9)926 (neu) vom 12.01.2021.) 

Wichtigste Änderungen (im Vergleich zum RegE):

Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion 

In der Entschließung (vgl. oben) wird die Bundesregierung unter anderem zu Folgendem aufgefordert: 

Weitere Schritte: 

Dem Bundesrat ist das Gesetz am 14. Januar 2021 zur Beratung zugeleitet worden (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0001-0100/0038-21.html.)