13.07.2017

Bundeskartellamt veröffentlicht finales Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im Lebensmittelhandel

Das Bundeskartellamt hat am 12. Juli 2017 das finale Hinweispapier zu Fragen des Preisbindungsverbots im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels veröffentlicht. Im Januar hatte das Amt einen Entwurf als Konsultationspapier veröffentlicht (vgl. FIW-Bericht vom 27.02.2017). Obwohl sich das Papier ausdrücklich an den Lebensmitteleinzelhandel richtet, sind die Hinweise auch für Unternehmen in anderen Bereichen nützlich. Es ist davon auszugehen, dass das Papier über den speziellen Sektor hinaus Aufschluss über die Vorgehensweise des Bundeskartellamts generell in Vertikalbeziehungen geben wird. Zusätzlich gibt das Amt Hinweise zur künftigen Fallpriorisierung.

Das Papier liefert Hinweise zum kartellrechtlichen Hintergrund für folgende Themen:

Hintergrund:

In den vergangenen Jahren hatte sich das Bundeskartellamt in einer Reihe von Verfahren intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und den Herstellern in der Lebensmittelbranche befasst. In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt. Schon einmal hatte das Bundeskartellamt im Rahmen dieses Verfahrens im Jahr 2014 eine so genannte „Handreichung" veröffentlicht, die jedoch durch den Verfahrensabschluss obsolet geworden war. Schon 2015 hatte das Bundeskartellamt angekündigt, dass es die Handreichung durch einen Leitfaden zum Thema „Vertikale Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel" ersetzen wolle, in dem die Prioritäten für die Durchsetzung durch das Bundeskartellamt festgehalten würden. Darüber hinaus gab es weitere Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel, die weitgehend abgeschlossen wurden. Zu den im Zuge der Verfahren verbliebenen Unsicherheiten soll nun dieses Hinweispapier dazu beitragen, gerade auch kleineren Marktteilnehmern der Branche anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots Hinweise an die Hand zu geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft.