19.08.2015
Bundeskartellamt veröffentlicht eine Informationsbroschüre für Vergabestellen
Das Bundeskartellamt hat am 19. August 2015 eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die Vergabestellen dabei unterstützen soll, unzulässige Submissionsabsprachen zu erkennen. Nach Angaben des Bundeskartellamts bestehen derartige Absprachen häufig nicht nur bezüglich eines einzelnen Vergabevorgangs, sondern werden für einen längeren Zeitraum und bezüglich unterschiedlicher Ausschreibungen getroffen. Ein erhöhtes Risiko bestehe auf Märkten, auf denen nur wenige Unternehmen tätig sind und auf denen die Nachfrage konstant und der technologische Fortschritt gering ist.
Das Bundeskartellamt weist außerdem darauf hin, dass regelmäßige Treffen der Wettbewerber im Rahmen eines Berufsverbandes, einer Interessenvertretung oder einer ähnlichen Plattform die Chancen einer Abstimmung des Bieterverhaltens erhöhen. Anlässlich solcher Verbandstreffen lasse sich aus Sicht der Bieter eine Absprache besser verschleiern.
Submissionsabsprachen sind rechtwidrige Absprachen bei Auftragsvergaben, die darauf abzielen, die Vergabestelle zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen. Submissionsabsprachen stellen einerseits eine Straftat nach § 298 StGB dar, andererseits auch einen Kartellrechtsverstoß nach § 1 GWB. Sie können daher sowohl mit einer Freiheits- oder Geldstrafe für die verantwortlichen Personen wie auch mit einem Bußgeld für die Unternehmen geahndet werden.
Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen. Dabei identifiziert das Bundeskartellamt die folgenden Fragestellungen:
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Sind die Angebote äußerlich ähnlich? Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass ein Bieter alle Angebote selbst entworfen hat?
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Kennt ein Bieter die Angebote der anderen?
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Sind die Preise verschiedener Bieter im Vergleich auffällig? Sind z. B. die Endpreise der Verlierer identisch oder machen unterschiedliche Bieter die gleichen Kostenzuwächse geltend?
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Sind die Preise eines Bieters überraschend?
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Gibt es Angebotsmuster, die auf eine Marktaufteilung hindeuten? Sind z. B. die gewonnenen Ausschreibungen rotierend zwischen den immer gleichen Bietern aufgeteilt?
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Gibt ein Bieter ein bloßes Scheinangebot ab? Sind z. B. die eingereichten Unterlagen unvollständig oder nur oberflächlich bearbeitet?
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Beobachten Sie auffällige Preistrends nach bestimmten Marktereignissen?
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Gibt es nach erfolgter Vergabe Anzeichen für eine vorherige Absprache? Gibt z. B. der Gewinner der Ausschreibung lukrative Teile des Auftrags an Nachunternehmer weiter, die nicht mitgeboten haben?