19.08.2015

Bundeskartellamt veröffentlicht eine Informationsbroschüre für Vergabestellen

Das Bundeskartellamt hat am 19. August 2015 eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die Vergabestellen dabei unterstützen soll, unzulässige Submissionsabsprachen zu erkennen. Nach Angaben des Bundeskartellamts bestehen derartige Absprachen häufig nicht nur bezüglich eines einzelnen Vergabevorgangs, sondern werden für einen längeren Zeitraum und bezüglich unterschiedlicher Ausschreibungen getroffen. Ein erhöhtes Risiko bestehe auf Märkten, auf denen nur wenige Unternehmen tätig sind und auf denen die Nachfrage konstant und der technologische Fortschritt gering ist.

Das Bundeskartellamt weist außerdem darauf hin, dass regelmäßige Treffen der Wettbewerber im Rahmen eines Berufsverbandes, einer Interessenvertretung oder einer ähnlichen Plattform die Chancen einer Abstimmung des Bieterverhaltens erhöhen. Anlässlich solcher Verbandstreffen lasse sich aus Sicht der Bieter eine Absprache besser verschleiern.

Submissionsabsprachen sind rechtwidrige Absprachen bei Auftragsvergaben, die darauf abzielen, die Vergabestelle zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen. Submissionsabsprachen stellen einerseits eine Straftat nach § 298 StGB dar, andererseits auch einen Kartellrechtsverstoß nach § 1 GWB. Sie können daher sowohl mit einer Freiheits- oder Geldstrafe für die verantwortlichen Personen wie auch mit einem Bußgeld für die Unternehmen geahndet werden.

Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen. Dabei identifiziert das Bundeskartellamt die folgenden Fragestellungen: