13.06.2017

Bundeskartellamt richtet Beschlussabteilung für Verbraucherschutz ein

D
Bundeskartellamt
Beschlussabteilung
Verbraucherschutz
9. GWB-Novelle
Inkrafttreten

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/12_06_2017_Abteilung%20V.html?nn=3591568

Am 12. Juni 2017 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es eine neue Beschlussabteilung für Verbraucherschutz einrichten wird. Dies sei der Tatsache geschuldet, so das Amt, dass das Bundeskartellamt mit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle neue Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes erhält.

Während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag war zuletzt eine Regelung in die Novelle eingefügt worden, durch die das Bundeskartellamt künftig auch bei begründetem Verdacht auf „erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften" Sektoruntersuchungen durchführen kann (§ 32e Abs. 5 GWB n.F.). Sektoruntersuchungen richten sich nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern verfolgen den Zweck, die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen genauer zu analysieren. Dieses Instrument, das sich aus Sicht des Bundeskartellamts in der kartellrechtlichen Praxis bewährt hat, soll nun auch für den Verbraucherschutz eingesetzt werden. In der Praxis dürfte es vor allem um Verstöße gegen das UWG gehen, wobei die Gesetzesbegründung insbesondere die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nennt. Das Bundeskartellamt sieht laut Presseerklärung im Bereich der Internetökonomie potentiell die meisten Anwendungsfälle, da dort „Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können". Das Kartellamt möchte dabei eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten und den vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland unterstützen.

Einige besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen im Rahmen der Sektoruntersuchungen hatte der Gesetzgeber von vorneherein ausgeschlossen. Auch hatte er den Aufwendungsersatz für Abmahnungen eingeschränkt.

Ebenso kann sich das Bundeskartellamt künftig in laufende zivilgerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die Verstöße gegen verbraucherschützende Gesetze zum Gegenstand haben, als amicus curiae einschalten und Stellungnahmen abgeben. Sämtliche genannten Befugnisse werden in der neu eingerichteten Beschlussabteilung für Verbraucherschutz zusammengeführt, die in Kürze ihre Arbeit aufnehmen wird.