03.11.2017

Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet ein

Das Bundeskartellamt hat am 24. Oktober 2017 eine verbraucherschutzrechtliche Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet eingeleitet.

Durch die Sektoruntersuchung macht das Bundeskartellamt zum ersten Mal von seinen neuen im Rahmen der 9. GWB-Novelle eingeführten Untersuchungskompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes nach § 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gebrauch. Im Rahmen der Kartellrechtsnovelle war die Möglichkeit für eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts „bei begründetem Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen" geschaffen worden. Dies betrifft vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), auch AGB-Verstöße, und Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes.

Bis zum Jahresende werden nun an ausgewählte Online-Vergleichsportale in den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie Fragebögen verschickt werden, die sich unter anderem mit Fragen zu Verflechtungen, Durchführung von Rankings, Marktabdeckung oder Finanzierung befassen werden. Nach der Auswertung der Fragebögen wird das Bundeskartellamt eine öffentliche Konsultation durchführen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen.

Durch die Sektoruntersuchung will das Amt mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären sowie Defizite in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts in diesem Bereich identifizieren, wobei die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des Amtes zum Einsatz kommen werden. Über konkrete Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnisse zur Durchsetzung von Verbraucherschutz in Deutschland verfügt das Bundeskartellamt jedoch nicht.

Das Bundeskartellamt kündigt an, noch in diesem Jahr über die Einleitung einer weiteren Sektoruntersuchung zu Problemen aus dem digitalen Verbraucheralltag zu entscheiden.