16.08.2021

Bundeskartellamt legt Ergebnisse der Sektoruntersuchung zu Mobilen Apps vor

D
Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung
Mobile Apps

 

Abschlussbericht: Sektoruntersuchung_Mobile_Apps.pdf;jsessionid=9C08405CB6223223C99871F7BA7A1B2A.1_cid381 (bundeskartellamt.de)

Pressemitteilung: Bundeskartellamt - Homepage - Mangelnder Verbraucherschutz bei Mobilen Apps - Bundeskartellamt identifiziert Probleme und formuliert Lösungsansätze

Am 29. Juli 2021 hat das Bundeskartellamt die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Mobilen Apps (Apps im Bereich mobiler Betriebssysteme) vorgelegt. Es hatte diese Untersuchung im Oktober 2020 nach § 32e Abs. 5 GWB eingeleitet und verfolgte damit die Absicht, mögliche verbraucherrechtliche Verstöße im Bereich Datenschutz-, Lauterkeits-, Gewährleistungs- und AGB-Recht eingehender untersuchen und auf eventuelle Rechtsverletzungen aufmerksam machen.

Im Ergebnis stellt das Amt erhebliche Mängel im Verbraucherschutz bei Mobilen Apps für mobile Endgeräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem fest und stellt einige Handlungsempfehlungen vor. Insbesondere hat das Amt gravierende Defizite beim Datenschutz bei App-Publishern, App-Stores und Betriebssystem-Betreibern ermittelt.

Das Bundeskartellamt hat einige Problemfelder ermittelt und schlägt zur Behebung dieser Probleme einige Maßnahmen vor:

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, forderte erneut Möglichkeiten für eine Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz.

Hintergrund

Seit der 9. GWB-Novelle aus dem Jahr 2017 ist das Bundeskartellamt befugt, Sektoruntersuchungen im Hinblick auf schwerwiegende Verstöße zulasten von Verbrauchern durchzuführen. Voraussetzung für eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung nach § 32e Abs. 5 GWB ist der begründete Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen.

Die Untersuchungen richten sich dabei nicht gegen bestimmt Unternehmen, sondern dienen dazu, umfassende Kenntnisse über das Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Das Kartellamt hatte zuletzt die Ergebnisse über seine letzten beiden Sektoruntersuchungen zu Smart TVs und Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zu Nutzerbewertungen veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 03.08.2020 und 09.10.2020).