03.03.2022

BMWK veröffentlicht 10-Punkte-Papier im Wettbewerbsrecht

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Am 21. Februar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine „Wettbewerbspolitische Agenda des BMWK bis 2025“ für die aktuelle Legislaturperiode veröffentlicht. Die Agenda besteht aus zehn Punkten „für nachhaltigen Wettbewerb als Grundpfeiler der sozialökologischen Marktwirtschaft“. 

Das BMWK möchte mit diesen Punkten „die Ordnungspolitik nach Jahrzehnten des Bedeutungsverlustes wieder in den Mittelpunkt des wirtschaftspolitischen Interesses rücken.“

Ordnungspolitik wird in diesem Sinne als „angemessener“ und „zeitgemäßer Ordnungsrahmen“ verstanden. Insofern gilt das Verständnis von Ordnungspolitik als „unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Wirtschaftspolitik“. Ein „proaktiver wettbewerbsrechtlicher Rahmen, der von starken und unabhängigen Kartellbehörden durchgesetzt wird“ ist dafür Wegbereiter und gleichzeitig ein „zentraler Bestandteil einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft“. In Aussicht gestellt wird in dem Zusammenhang auch eine weitere Stärkung der rechtlichen Möglichkeiten des Bundeskartellamts, wie sie bereits im Koalitionsvertrag angelegt wurde (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 10.12.2022). Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, das Bundeskartellamt zu stärken und ihm Kompetenzen bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes einzuräumen. Es soll – laut Punkt sechs - bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts Verstöße zu ermitteln und diese abzustellen können. 

Die Agenda wiederholt wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, ohne sämtliche Vorhaben aufzulisten oder im Einzelnen konkreter zu werden. Daneben werden weitere Vorhaben aufgeführt, die noch nicht im Koalitionsvertrag angekündigt worden sind. 

Die zehn Punkte belaufen sich auf Folgende, die im Einzelnen unter diesen Rubriken in der Agenda weiter ausgeführt werden: 

1.     Ordnungspolitik ernst nehmen

2.     Zeitgemäße Ordnungs- und Wettbewerbspolitik ins Zentrum der Wirtschaftspolitik stellen

3.     Transformation unterstützen

4.     Den Rahmen für eine wettbewerbliche und soziale Energiewende stärken

5.     Rechtssicherheit für Nachhaltigkeit im Kartellrecht erhöhen

6.     Behördlichen Verbraucherschutz verbessern

7.     Öffentlichen Einkauf als Impulsgeber für die Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft stärken

8.     Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts stärken

9.     EU-Wettbewerbspolitik stärken und transparenter gestalten

10.  Global fairen Wettbewerb stärken 

Hervorzuheben ist aus diesen Punkten folgende konkretere Agenda des BMWK: