19.06.2015
BDI veröffentlicht Broschüre zum Vergleich der Gemeindewirtschaftsrechtsordnungen der Bundesländer
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https://www.bdi.eu/download_content/KonjunkturStandortUndWettbewerb/Wettbewerbsbarometer_Gemeindewirtschaftsrecht.pdf |
Der BDI hat die Gemeindewirtschaftsrechtsordnungen der 16 Bundesländer in einer kürzlich erschienenen Studie „Wettbewerbsbarometer: Gemeindewirtschaftsrecht" näher analysiert.
Anlass der Studie war für den BDI die seit etwa 10 Jahren zu beobachtende Entwicklung seitens der Städte und Gemeinden, sich insbesondere in den Bereichen der Energieversorgung, der Abfallentsorgung und der Wasserwirtschaft, aber auch in zahlreichen weiteren Branchen, die über den Kernbereich der sogenannten Daseinsvorsorge weit hinausreichen, wieder zunehmend wirtschaftlich zu betätigen. Zudem besteht ein Trend zur Re-Kommunalisierung bereits privatisierter Leistungen. Die neu erstarkte Wirtschaftstätigkeit der Kommunen werde, so der BDI, durch das Gemeindewirtschaftsrecht der Bundesländer erst ermöglicht, das in den letzten Jahren vielfältige Änderungen erfahren habe. Der BDI stellt fest, dass das Gemeindewirtschaftsrecht seiner Aufgabe, der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen Grenzen zu ziehen, in vielen Fällen nicht mehr gerecht werde. So würden den Kommunen, im Gegenteil, vielfach mit Hilfe dieser Ländergesetze gewinnträchtige Bereiche zugesichert, ohne dass Fragen nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit gestellt würden und ohne dass die Privatwirtschaft eine Chance hätte, ihre Leistungen im Wettbewerb anzubieten. Für die Privatwirtschaft werde es zunehmend schwieriger, die durch Reformen dieser Gesetze aufgebauten Hürden zu nehmen. Auch gingen aufgrund der verdrängenden wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe verloren, und Kommunen nähmen erhebliche Folgebelastungen für ihre Haushalte in Kauf.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Grundlagen in den 16 Bundesländern inzwischen so weit auseinander „gedriftet" seien, dass eine Harmonisierung heute mehr denn je geboten sei. Das Gemeindewirtschaftsrecht müsse wieder an die Reformen, die bis zur Mitte der 2000er Jahre eingeleitet worden sind, anknüpfen und sich auf die ordnungspolitischen Grundprinzipien rückbesinnen. Von diesem Ausgangspunkt gelte es, eine moderne und wettbewerbsfreundliche Rechtsordnung zu entwickeln, die es den privaten Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, durch die Steuerungskräfte des Marktes Güter in ausreichendem Umfang, zu angemessenen Preisen und in hoher Qualität anzubieten. Dies erfordere je nach Bundesland mehr oder weniger umfangreiche Reformen.