13.10.2015

Arbeitskreis Kartellrecht des BKartA tagte zu Internet-Plattformen

Wie das Bundeskartellamt am 5. Oktober 2015 auf seiner Homepage berichtet hat, hatte der beim Bundeskartellamt angesiedelte Arbeitskreis Kartellrecht am 1. Oktober 2015 zum Thema „Digitale Ökonomie - Internetplattformen zwischen Wettbewerbsrecht, Privatsphäre und Verbraucherschutz getagt. Dieser Arbeitskreis besteht aus Hochschullehrern, Vertretern nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden sowie Richtern und tagt jährlich seit über 40 Jahren zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen

Das Bundeskartellamt hatte im Vorfeld zur Vorbereitung der Diskussion ein Arbeitspapier zur Thematik, verfasst, das auf der Homepage des Amtes abrufbar ist.

Gegenstand der Tagung war letztlich die Frage, ob das Kartellrecht und die Kartellrechtsanwendung flexibel genug seien, um den Herausforderungen der digitalen Ökonomie adäquat zu begegnen. So sei gerade bei den großen Internetplattformen ein Spannungsfeld von Innovationssprüngen und erheblicher Dynamik auf der einen Seite sowie starken Konzentrationstendenzen durch Netzwerkeffekte, großen Datenbeständen und erheblicher Finanzkraft auf der anderen feststellbar. Zunehmend kritisch werde die Tatsache gesehen, dass sich in vielen Bereichen von internetbasierten Plattformen Angebotsstrukturen im Markt entwickelten, die von durchweg marktmächtigen oder dominanten Anbietern entwickelt würden. Einzelne Unternehmen, wie Google, seien sogar in der Lage, eine solche Position über mehrere Angebotsbereiche zu erstrecken  Dies werfe vielfältige Fragen auf, nicht nur zum Kartellrecht; auch das Datenschutz-, Urheber-, Steuer- und Verbraucherschutzrecht seien wichtige Bereiche, die man im Blick haben müsse.

Im Großen und Ganzen werde das Kartellrecht jedoch - so das Ergebnis der Tagung - als flexibles Instrument eingeschätzt, dass den an die Wettbewerbsordnung gestellten Herausforderungen im Prinzip gerecht werden könne. Allerdings seien traditionelle Methoden zur Erfassung der Wettbewerbsbeziehungen und zur Feststellung von Marktmacht nicht ohne weiteres anwendbar. Im Arbeitspapier des BKartA wird die Forderung aufgestellt, dass die „konzeptionelle Erfassung der Plattformen und ihrer Marktbedeutung (...) den Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Marktseiten genauso Rechnung tragen [müsse] wie der Rolle von Daten als „Gegenleistung", als unternehmerische Ressource und als mögliche Markteintrittsbarriere.

Ob weitere legislative Maßnahmen notwendig seien oder das bisherige Instrumentarium ausreichte, ist bei der Tagung des Arbeitskreises kontrovers diskutiert worden. Einige Teilnehmer hätten Vorschläge für Ergänzungen der bestehenden Kartellrechtsordnung gemacht. Kontrovers sei auch die Frage diskutiert worden, ob Wettbewerbsbehörden früher und häufiger in dynamischen Märkte eingreifen sollten. Weitere Diskussionspunkte waren die richtige konzeptionelle Erfassung von Internet-Plattformen sowie Schadenstheorien. Hierzu enthält das Arbeitspapier des BKartA weitere Ausführungen.

Die Vorschläge und Diskussionsbeiträge der einzelnen Vortragenden (bislang nur von Prof. Dr. Markus Reisinger, Prof. Dr. Boris Paal und Prof. Dr. Torsten Körber) sind auf der Internetseite des BKartA abrufbar:

https://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Veranstaltungen/ArbeitskreisKartellrecht/arbeitskreiskartellrecht_node.html