09.03.2015

Achte Verhandlungsrunde der TTIP-Verhandlungen beendet

Am 6. Februar 2015 ist die achte Verhandlungsrunde der Gespräche für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) zu Ende gegangen. In dieser Runde ging es vor allem um Regulierungsfragen bei Energie und Rohstoffen sowie bei Dienstleistungen, Investitionen und dem öffentlichen Beschaffungswesen. Darüber hinaus wurde über Nachhaltigkeit, den Abbau von Zöllen, Wettbewerb und kleinere und mittlere Unternehmen verhandelt. Insgesamt verfolgen die Verhandlungen das Ziel, Zölle und andere Handelsbarrieren im transatlantischen Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) abzubauen. Angestrebt wird eine stärkere Öffnung der Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem sollen mit TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit und Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen vereinfacht werden.

Die Kommission hat zudem etliche bisher vertraulich eingestufte EU-Vorschläge für kon-krete Rechtstexte nun in acht Bereichen ins Internet gestellt, darunter solche zu viel diskutierten Themen wie Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, aber auch zu technischen Handelshemmnissen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Über die vorgenannten Dokumente hinaus hat die Kommission Informationspapiere zu mehreren wichtigen Bereichen der Verhandlung veröffentlicht, darunter auch ein Papiere zum Wettbewerb, zu öffentlichen Unternehmen und Subventionen, die von ihrem Grundtenor den CETA-Vertragstexten ähneln. Auch im Textvorschlag zum Wettbewerbskapitel werden Prinzipien der Transparenz, Nichtdiskriminierung (Gleichbehandlung) und der Verfahrensgerechtigkeit festgeschrieben. Das Papier legt in den Grundzügen fest, dass die Vertragsparteien durch bestehende und neue Regelungen wettbewerbsbeschränkendes Verhalten in ihren Handelsbeziehungen durch Kartelle, marktmächtige Unternehmen und Zusammenschlüsse unterbinden sollten. Kartellbehörden sollen unabhängig agieren.

Für Unternehmen in der Europäische Union, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, wird klargestellt, dass die vereinbarten Wettbewerbsregeln nur insoweit gelten, als dass ihre Anwendung nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Damit soll auch TTIP nicht hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurückbleiben, geht aber vor allem auch nicht mit weiteren Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln darüber hinaus.

TTIP soll gemäß dem Papier zu staatlichen Unternehmen garantieren, dass Monopole und staatliche Unternehmen in einer nicht-diskriminierenden Weise agieren. Gleichzeitig werden die Vertragsparteien nicht gehindert, Monopole oder staatliche Unternehmen zu gründen oder zu behalten.

Diskussion zur Daseinsvorsorge:

In der öffentlichen Diskussion wird vielfach unterstellt, dass TTIP die Kommunen zur Privatisierung oder Liberalisierung der kommunalen Daseinsvorsorge zwingen könnte und sich U.S.-Unternehmen in den Markt einklagen könnten. Es wird zudem die Befürchtung geäußert, dass Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr durch TTIP verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem könne die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert werden.

TTIP sieht allerdings keine Liberalisierungsverpflichtungen vor. Auch Privatisierungen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, werden ausgeschlossen. Dazu heißt es im TTIP-Verhandlungsmandat:

„Die hohe Qualität der öffentlichen Versorgung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV ... und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-Abkommens, gewahrt werden. Dienstleistungen ..., die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, sind von den Verhandlungen ausgeschlossen".