14.02.2009
Bundesrat stimmt Gesetz zur Modernisierung des Kartellvergaberechts zu
Bundesrat
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.02.2009 dem „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ in der Fassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 35/09 vom 23.01.2009) zugestimmt.
Die Zustimmung erfolgte unter Annahme eines Antrages des Landes Baden-Württemberg. Der Antrag ist auf Entschließung des Bundesrates gerichtet, die Bundesregierung zu bitten, "die bestehende Rechtsunsicherheiten bei interkommunalen Zusammenarbeiten im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken." Weiterhin solle der Bundesrat in der Bundesregierung darauf hinwirken, bei der nächsten Novellierung den § 99 GWB durch einen neuen Absatz zu ergänzen, der regeln soll, wann kein öffentlicher Auftrag vorliegt.
Damit können nun sog. interkommunale Kooperationen, etwa zur Erbringung von Dienstleitungen der „Daseinsvorsorge“-Bereiche, nicht pauschal von der Anwendung des Vergaberechts freigestellt werden. Kommunen müssen - sofern sie Leistungen nicht selbst erbringen wollen - diese ausschreiben. Diese ordnungspolitische Richtungsentscheidung ist von großer Bedeutung und entspricht europarechtlichen Vorgaben.
In der Praxis werden Vergabeverfahren durch einige Regelungen verändert. Dazu zählen die verpflichtende losweise Aufteilung von Aufträgen, die auch PPP-Projekte betrifft, und die Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte bei der Auftragsausführung. Hinzu kommt ein verminderter Primärrechtsschutz für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie der Verzicht auf die Einführung eines effektiven Rechtsschutzes unterhalb der EU-Schwellenwerte sind weitere Negativbeispiele aus dem Gesetz.
Nach Eingang des Gesetzes im Bundesrat wurde es zunächst an den federführenden Wirtschaftsausschuss sowie an den Ausschuss für innere Angelegenheiten (Innenausschuss) überwiesen.
Beide Ausschüsse haben das Thema am 29.01.2009 behandelt. Auf eine einheitliche Beschlussempfehlung konnte man sich jedoch nicht einigen (BR-Drs. 35/1/09 vom 30.01.2009).
Während der Wirtschaftsausschuss die Zustimmung zum Gesetz empfahl, wollte der Innenausschuss zunächst den Vermittlungsausschuss einschalten, insbesondere wegen der Ausnahme interkommunaler Kooperationen vom Vergaberecht. Dazu kommt es nun nicht mehr.
